Bau i Energie i Werke
Bau i Energie i Werke
Der Bereich Bau l Energie l Werke beschäftigt sich mit verschiedensten Bauangelegenheiten. Es hat sowohl eine beratende und informierende als auch eine organisatorische Funktion. Es gibt Auskunft über das jeweils geltende Baurecht, die Bau- und Raumordnung und die Flächenwidmung.
Der umfangreiche Aufgabenbereich umfasst – analog zur Vielfältigkeit der Thematik – die folgenden Schwerpunkte:
- Beratung von Bauwilligen und Bauinteressierten in Fachfragen
- Durchführung von Baubewilligungsverfahren und Ausstellung des Baubehördenentscheides
- Koordination und Zusammenarbeit mit externen Fachstellen des Kantons und des Bundes-Durchführung von Baupolizei-, Feuerpolizei- und Zivilschutzverfahren
- Übernahme von Planungsaufgaben im Zusammenhang mit Gemeinderichtplan und Nutzungsplan
- Betreuung der gemeindeeigenen Liegenschaften mit Durchführung von Unterhalts- und Sanierungsarbeiten
- Planung und Begleitung von Neu- und Umbauten, Erweiterungen und Sanierungen sowie Unterhalt der öffentlichen Gebäude
Das Liegenschaften-Team ist verantwortlich für sämtliche Liegenschaften im Besitz der Gemeinde. Es koordiniert Unterhalt, Reparaturen und Investitionsplanung.
Simon Bergamin, Bereichsleiter
Kontakt:
Tel. Nr: +41 81 659 11 96
E-Mail: simon.bergamin@surses.ch
Elektrizitätswerke
Elektrizitätswerke
Das Elektrizitätswerk Surses ist bei Störungen rund um die Uhr unter folgender Nummer erreichbar:
Tel. Nr.: +41 58 319 69 71
(Dienstleister: ewz Mittelbünden)
ABWASSERBESEITIGUNG (ARA)
ABWASSERBESEITIGUNG (ARA)
In der Schweiz übliche Abkürzung für Abwasserreinigungsanlage. In einer Kläranlage wird kommunales Abwasser weitgehend gereinigt.
Carisch Franz, Leiter
Kontakt:
Tel. Nr.: +41 81 684 15 55
Mobile: +41 79 688 42 69
E-Mail: ara@surses.ch
Annahmezeiten Kadaverstelle (ARA) in Cunter
- Montag bis Freitag, jeweils von 09.30 bis 11.30 Uhr
- Ausserhalb dieser Zeiten nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 081 684 15 55)
- Bei Annahmen von Kadavern ausserhalb der Arbeitszeit (Montag bis Freitag jeweils von 07.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr) wird eine Gebühr von Fr. 50.- erhoben.