Gemeindekanzlei

Die Gemeindekanzlei umfasst die Behörden- und Einwohnerdienste sowie das Personalwesen.

Behördendienste

Der Gemeindeschreiber oder sein Stellvertreter nimmt die eingehenden Geschäfte entgegen und ordnen im Einvernehmen mit dem Gemeindepräsidenten ihre Behandlung im Gemeindevorstand oder in der Geschäftsleitung an.

Zu den Hauptaufgaben der Gemeindekanzlei gehören die Protokollführung an den Gemeindeversammlungen und in den Sitzungen des Gemeindevorstands. An letzteren nimmt der Gemeindeschreiber oder sein Stellvertreter mit beratender Stimme teil. Zum Aufgabenbereich der Gemeindekanzlei gehören zudem die Erledigung der anfallenden Korrespondenz im Zusammenhang mit den Vorstandsbeschlüssen, die Erarbeitung von Gesetzen sowie die Vorbereitung der Gemeindeversammlungen und Urnenabstimmungen inkl. Verfassen der jeweils entsprechenden Botschaften.

Beat Jenal, Gemeindeschreiber

Giani Spinatsch, Gemeindeschreiber-Stv.

Personalwesen

Die Personalfachstelle kümmert sich um alle Belange des Personalwesens und führt die Lohnbuchhaltung.

Astrid Klein, Leiterin Personalfachstelle

Beglaubigungen

Gestützt auf Art. 3 Abs. 4 des Notariatsgesetzes (NotG; BR 210.300) ist der Gemeindeschreiber für alle Beglaubigungen in seiner Kanzlei zuständig und kann somit die Beglaubigung von Unterschriften sowie die Bestätigung betr. Übereinstimmung von Fotokopien oder Abschriften mit dem zum Vergleich unterbreiteten Dokument vornehmen. Bei Abwesenheit des Gemeindeschreibers ist auch sein Stellvertreter bemächtigt, die Beglaubigungen vorzunehmen.

Für die Amtshandlung werden Gebühren gestützt auf Art. 10 ff der Verordnung über die Notariatsgebühren (NotGebV, BR 210.370) des Kantons Graubünden erhoben. Die Gebühr hat am Schalter beglichen zu werden, in bar oder mit Karte.

Bei der Beglaubigung von Unterschriften müssen alle Personen, von welchen die Unterschrift beglaubigt werden muss, persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorsprechen. Sie haben anlässlich einer Beglaubigung auch einen gültigen Ausweis (Identitätskarte oder Reisepass) vorzuweisen.

Die Vornahme einer Beglaubigung ist nur nach vorgängiger Terminvereinbarung möglich. Der Termin kann bei den Einwohnerdiensten (Tel. 081 659 11 60) oder direkt mit dem Gemeindeschreiber (Tel. 081 659 11 65) oder seinem Stellvertreter (081 659 11 64) vereinbart werden.

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