Baukommission
Die Baukommission vollzieht die Gemeindebaugesetzgebung.
Gemäss Gemeindeverfassung (Art. 50) entscheidet die Baukommission über Baugesuche mit Einstimmigkeit ihrer anwesenden Mitglieder.
Kommt keine Einstimmigkeit zustande bzw. ist die Baukommission nicht beschlussfähig, wird das Baugesuch dem Gemeindevorstand zum Entscheid unterbreitet.
Die Sitzungsprotokolle sind dem Gemeindevorstand zur Genehmigung zu unterbreiten.
Die Baukommission konstituiert sich selbst und setzt sich aus dem zuständigen Departementsvorsteher und zwei weiteren Mitgliedern zusammen.
Kontakt Bau l Energie l Werke:
Tel. Nr.: +41 81 659 11 67