Beschwerdeauflage Ortsplanung «Parnoztrail»
In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kant. Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die Beschwerdeauflage für die von der Gemeindeversammlung Surses am 7. November 2023 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung statt.
Gegenstand: Teilrevision Ortsplanung, Mountainbike-Flowtrail «Parnoztrail»
Auflageakten:
- Genereller Erschliessungsplan 1:10'000
Grundlagen:
- Planungs- und Mitwirkungsbericht
- Technischer Bericht
- Umweltbericht
- Grundlagenkarte 1:10’000
Auflagefrist: 17. November bis 16. Dezember (30 Tage)
Auflageort / -zeit: Gemeindekanzlei während den Kanzleistunden
Planungsbeschwerden: Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können gegen die Ortsplanung innert der Auflagefrist (30 Tage) bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde erheben.
Umweltorganisationen: Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.
Tinizong, 16. November 2023
Gemeindevorstand Surses