Bekanntgabe betr. Inkraftsetzung des Gesetzes der Gemeinde Surses für das Befah-ren von Feld-, Flur-, Wald- und Alpstrassen mit Motorfahrzeugen

Das Gesetz für das Befahren von Feld-, Flur-, Wald- und Alpstrassen mit Motorfahrzeugen der Gemeinde Surses bestimmt in Art. 18:

“Dieses Gesetz tritt unter Vorbehalt der Genehmigung an der Gemeindeversammlung nach Abschluss des Verfahrens gem. Art. 7 Abs. 2 EGzSVG und der Anbringung der entsprechenden Signalisation an Ort und Stelle in Kraft. Die Inkraftsetzung des vorliegenden Gesetzes wird amtlich publiziert.”

Aufgrund der Tatsache, dass die Gemeindeversammlung vom 30. August 2021 dieses Gesetz genehmigt hat, das Verfahren gemäss Art. 7 Abs. 2 EGzSVG abgeschlossen ist und die entsprechende Signalisation an Ort und Stelle angebracht ist, kann das Gesetz in Kraft treten. Dementsprechend hat der Gemeindevorstand entschieden, das Gesetz der Gemeinde Surses für das Befahren von Feld-, Flur-, Wald- und Alpstrassen mit Motorfahrzeugen per 1. August 2023 in Kraft zu setzen.

 

Tinizong, 18. Juli 2023                                              Gemeindevorstand Surses

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