Die Entschädigung der Behörden- und Kommissionsmitglieder wird angepasst

Die Gemeindeversammlung vom 24. April hat die Totalrevision des Entschädigungsgesetzes für die Behörden- und Kommissionsmitglieder der Gemeinde Surses genehmigt. Ferner hat die Stimmbevölkerung die Teilrevision der Gemeindeverfassung zuhanden der Urnenabstimmung verabschiedet und ein Nachtragskredit im Zusammenhang mit der Erneuerung der Brücke Punt Mulegn in Parsonz genehmigt.

Mit grosser Mehrheit hat die Gemeindeversammlung der Gemeinde Surses die Totalrevision des Entschädigungsgesetzes für die Behörden- und Komissionmitglieder genehmigt mit Inkraftsetzung per 1. Januar 2024. Die Hauptanpassungen betreffen die Festlegung des Gesamtpensums und die Erhöhung der Entschädigung für den Gemeindevorstand. Aufgrund der seit der Gemeindefusion im 2016 gemachten Erfahrungen wird der Gesamtaufwand für den Gemeindevorstand auf insgesamt 180% festgelegt. Davon wird das Pensum des Gemeindepräsidenten bzw. der Gemeindepräsidentin auf mindestens 70% und maximal 100% festgelegt. Die weiteren vier Vorsstandsmitglieder teilen sich das restlichen Pensum von mindestens 80% untereinander auf, in der Regel zu gleichen Teilen. Überdies wird die Entschädigung des Gemeindepräsidiums neu auf das Maximum der Gehaltsklasse 21 des Personalgesetzes des Kantons Grabünden und jene der vier weiteren Vorstandsmitglieder auf das Maximum der Gehaltsklasse 17 festgelegt. Um der Gemeinderpäsidentin bzw. dem Gemeindepräsidenten das Risiko einer etwaigen Abwahl zu minimieren, sieht das Entschädigungsgesetz den Abschluss einer “Nichtwiederwahl-Absicherung” vor.

Die Totalrevision des Entschädigungsgesetzes wurde im Hinblick auf die im August anstehende Wahl der Behördenmitglieder vorgenommen. Mit der Erhöhung der Entschädigungen soll die Übernahme eines Gemeindeamts möglichst attraktiv gestaltet werden.

Teilrevision der Gemeindeverfassung
Die Gemeindeversammlung hat die Teilrevision der Gemeindeverfassung behandelt und mit grosser Mehrheit zuhanden der Urnenabstimmung mit Antrag um Genehmigung und Inkraftsetzung verabschiedet. Nebst den erforderlichen Anpassungen an das übergeordnete Recht und verschiedenen Präzisierungen aufgrund der seit der Gemeindefusion im 2016 gemachten Erfahrungen ist neu die Einführung eines fakultativen Finanzreferendums vorgesehen. Auch die Kompetenzen der Baukommission werden erweitert. Die bisherige Organisationsstruktur mit Gemeindeversammlung und Urnengemeinde sowie dem Geschäftsleitungsmodell soll hingegen unverändert beibehalten werden. Die Teilrevision der Gemeindeverfassung wird im Juni 2023 der Urnengemeinde Surses zur Genehmigung unterbreitet.

Genehmigung eines Nachtragskredits
Ohne Gegenstimme hat die Gemeindeversammlung dem Nachtragskredit von CHF 560'000.00 für die Erneuerung der Brücke Punt Mulegn in Parsonz zugestimmt. Bereits am 7. Dezember 2021 hatte die Gemeindeversammlung den Bruttokredit von CHF 800'000.00 für die Realisierung des Projekts genehmigt. Aufgrund der Teuerung und anderen Gründen war es notwendig, einen Nachtragskredit einzuholen. Bund und Kanton haben Beiträge von rund CHF 890'000.00 für das Projekt gesprochen.


Tinizong, 25. April 2023

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