Quartierplan Bursa (Savognin) – Einleitung Quartierplanverfahren

Gemäss Beschluss vom 20. Juni 2022 beabsichtigt der Gemeindevorstand, für das Gebiet Bursa (Savognin) das Quartierplanverfahren einzuleiten. Gestützt auf Art. 53 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) und Art. 16 ff. der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) wird diese Absicht wie folgt bekanntgegeben.

1. Das Quartierplangebiet umfasst die Parzellen Nr. 3358 und 3359 des Grundbuches Surses.

2. Der Plan mit der vorgesehenen Abgrenzung des Quartierplangebietes kann auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.

3. Die Quartierplanung bezweckt:

  • Gestaltungsplanung
  • Erschliessungsplanung
  • Grenzbereinigung und Landumlegung
  • Grundsätze für die Verteilung der Planungs- und Erschliessungskosten

4. Einsprachen gegen die beabsichtigte Einleitung des Quartierplanverfahrens Bursa (Savognin) sowie die Abgrenzung des Quartierplangebietes sind innert 30 Tagen seit Publikationsdatum schriftlich und begründet an den Gemeindevorstand zu richten.

 

Tinizong, 16. August 2022
Gemeindevorstand Surses

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