Gesamtmelioration Sur

Öffentliche Auflage der Vermarkung des neuen Bestands:

Gestützt auf Art. 38 des Meliorationsgesetzes des Kantons Graubünden (MelG; BR 915.100) wird die Vermarkung des neuen Bestands der Gesamtmelioration Sur öffentlich aufgelegt.

Auflageakten:

  • Pläne Vermarkung neuer Bestand Nrn. 1–3, Massstab 1:2000

Zur Orientierung:

  • Planeinteilung Vermarkung, Massstab 1:5000
  • Eigentümer- und Parzellenverzeichnis

Auflageort:

  • Gemeindeverwaltung Surses, Veia Cantunala 57, 7453 Tinizong

Auflagedauer:

  • Freitag, 10. Oktober, bis Montag, 10. November 2025
  • Montag bis Donnerstag, jeweils von 8.30 bis 11.30 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
  • Freitag, jeweils von 8.30 bis 11.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr

Auskunftserteilung:

Der ausführende Ingenieur steht am Mittwoch, 29. Oktober 2025, von 14.00 bis 17.00 Uhr im Auflagelokal zur Auskunftserteilung zur Verfügung.

Einsprachen:

Einsprachen gegen die Vermarkung, gegen fehlende oder falsch gesetzte Grenzzeichen sowie gegen nicht gemäss Neuzuteilung und Einsprachenerledigung vermarkte Grenzen sind bis spätestens Montag, 10. November 2025 (Poststempel), schriftlich und begründet an den Obmann der Schätzungskommission Sur, Herr Andreas Melchior-Krähenbühl, Veia la Resgia 8, 7440 Andeer, zu richten.

Einsprachen gegen die Neuzuteilung sind nicht mehr möglich.

Amt für Landwirtschaft und Geoinformation
Daniel Buschauer

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