Öffentliche Mitwirkungsauflage Gesamtrevision Ortsplanung
In Anwendung von Art. 13 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich der Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Surses statt. Gleichzeitig erfolgen die öffentlichen Auflagen des ergänzten Leitbilds Surses, der statischen Waldabgrenzung und der Biotope von nationaler Bedeutung gemäss Bundesinventar.
Zonenplan / Genereller Gestaltungplan
Genereller Erschliessungsplan Verkehr
Genereller Erschliessungsplan Ver-/Entsorgung
Gegenstand der Teilrevision:
Gesamtrevision Ortsplanung Surses
Auflageakten Ortsplanung:
- Baugesetz (inkl. Anhänge 1-2)
- Zonenpläne und Generelle Gestaltungspläne 1:2'000 (Siedlungsgebiete, 9 Pläne)
- Zonenpläne und Generelle Gestaltungspläne 1:10'000 (übrige Gebiete, 2 Pläne)
- Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2'000 (Erhaltungszonen)
- Genereller Gestaltungsplan 1:2'000 (Abbauzone Gneida)
- Generelle Erschliessungspläne Verkehr 1:2'000 (Siedlungsgebiete, 9 Pläne)
- Generelle Erschliessungspläne Verkehr 1:10'000 (übrige Gebiete, 2 Pläne)
- Genereller Erschliessungsplan Verkehr 1:2'000 (Erhaltungszonen)
- Generelle Erschliessungspläne Ver- und Entsorgung 1:2'000 (Siedlungsgebiete, 9 Pläne)
- Generelle Erschliessungspläne Ver- und Entsorgung 1:10'000 (übrige Gebiete, 2 Pläne)
- Genereller Erschliessungsplan Ver- und Entsorgung 1:2'000 (Erhaltungszonen)
Grundlagen:
- Planungsbericht Gesamtrevision mit Anhang (Auswertung Vorprüfung)
- Planungsbericht Somtganttrail mit Umweltbericht und weiteren Beilagen
- Planungsbericht Abbau Gneida mit Umweltbericht und weiteren Beilagen
- Rodungsgesuch Abbau Gneida: Formular und Plangrundlagen (zur Information)
- Kommunales räumliches Leitbild (KRL), mit Ergänzungen Planungsstand 2025
- Übersicht Bauzonenkapazität – Rechtskräftiger Stand und Gesamtrevisionsvorlage
- Infoplan Übersicht Ein-, Rückzonungen und Mobilisierung Bauzonen Surses
- Tabelle Harmonisierung Bauzonenarten und Regelbauweise Gesamtgemeinde
- Bauinventar und Schutzliste Denkmalpflege, mit Angaben zur Umsetzung im Generellen Gestaltungsplan
- Infopläne Langsamverkehr und Freizeit, Grundlagen Umsetzung Masterplan Bike
- Entwurf Wildruhezonenreglement (Erlass wird durch Gemeindevorstand erfolgen)
- Teilrevisionsvorlage 24.06.2024, Regierungsbeschluss 20.01.2025 (Werkhof Lecsch)
Auflagefrist: 6. Juni 2025 bis 21. Juli 2025 (45 Tage)
Auflageort/-zeit: Gemeindekanzlei Tinizong im alten Schulhaus während den Öffnungszeiten, Website Gemeinde
Vorschläge und Einwendungen:
Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand Surses schriftlich (per Post) und begründet Vorschläge und Einwendungen einreichen.
Besonderheiten
Ergänztes kommunales räumliches Leitbild, KRL
(öffentliche Mitwirkungsauflage):
Die Auflage umfasst zugleich die öffentliche Mitwirkungsauflage des kommunalen räumlichen Leitbildes (KRL) bezüglich der Ergänzungen im Stand Nutzungsplanung 2025.
Neue statische Waldgrenzen (Einspracheauflage):
Mit der Revision erfolgt die öffentliche Auflage der im Zonenplan im Bereich Bauzone-Wald erforderlichen statischen Waldgrenzen (Art. 11 KWaG; Art. 13 Abs. 1 des eidg. Waldgesetzes; WaG), namentlich bezüglich der Übernahme der bisher rechtskräftigen Waldgrenzen, der neu festgelegten Waldgrenzen und der aufgehobenen Waldgrenzen (gemäss Waldfeststellung 2025).
Einsprachen: Während der Auflagefrist kann gegen die neuen statischen Waldgrenzen innert 45 Tagen seit dem Publikationsdatum schriftlich mit Antrag und Begründung beim Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität, Ringstrasse 10, 7001 Chur, Einsprache erhoben werden.
Bundesinventare, Abgrenzung Biotope von nationaler Bedeutung (Anhörung):
In Bezug auf die Biotope von nationaler Bedeutung ist zu beachten, dass mit den Festlegungen der Naturschutzzonen und der Trockenstandortzonen die genaue Abgrenzung der Objekte gemäss Art. 3 bis 5 der Biotopschutzverordnungen des Bundes erfolgt. Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann beim Amt für Natur und Umwelt Graubünden (ANU) eine Sachverhaltsüberprüfung zur Abgrenzung beantragen und eine förmliche Feststellungsverfügung verlangen. Allfällige Beweise, wie Vegetationskartierungen, Fachgutachten oder dergleichen sind beizulegen. Die vorliegende Mitwirkungsauflage gilt als Anhörung im Sinne der betreffenden Schutzverordnungen des Bundes.
Rodungsgesuch Abbau Gneida (zur Information):
Das Rodungsgesuch Abbau Gneida liegt zur Information auf. Die ordentliche Auflage des Rodungsgesuches nach Art. 8 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) mit Eröffnung der Einsprachefrist findet erst zu einem späteren Zeitpunkt parallel zur ortsplanerischen Beschwerdeauflage nach Art. 101 Abs.1 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) statt. Die entsprechende Publikation wird gleichzeitig wie die Publikation der Gemeindeabstimmung über die Ortsplanungsrevision erfolgen.
Tinizong, 04. Juni 2025 Gemeindevorstand Surses