Gemäss Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons Graubünden und der einhergehenden Finanzverordnung sind die Gemeinden verpflichtet, für die Deckung der Auslagen für den Bau, den Betrieb, den Unterhalt und die Erneuerung von öffentlichen Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen sowie für die Bewirtschaftung der Siedlungsabfälle kostendeckende und verursachergerechte Gebühren zu erheben. Diese Gebühren sind aufgeteilt in einer Grund- und einer Mengengebühr, wobei das Verhältnis gemäss Bundesgerichtsentscheid mind. 50% zu 50% bzw. max. 75% zu 25% betragen muss. Die Gemeinde Surses hat das Verhältnis auf 60% (Grundgebühr) zu 40% (Mengengebühr) festgelegt.
Eine reine Mengengebühr wäre somit gar nicht erlaubt. Die Infrastruktur ist auf eine volle Belegung aller Liegenschaften ausgelegt. Wohnungen und Häuser, welche nicht oder nur sehr selten gebraucht würden müssten faktisch nichts zahlen obwohl auch diese Objekte zu den hohen Unterhaltskosten beitragen.