Absolutes Feuerverbot ausserhalb des Siedlungsgebiets
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gilt in der Gemeinde Surses ab Dienstag, 28. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet ausserhalb des Siedlungsraums. Der Siedlungsraum umfasst alle rechtskräftigen Bauzonen sowie nicht eingezonte, vollständig von Bauzonen umschlossene Flächen.
Das Feuerverbot gilt auch für fest eingerichtete Feuerstellen sowie für Maiensäss-Gebiete und Alphütten. Ebenfalls verboten sind Höhenfeuer sowie das Abbrennen jeglicher Feuerwerkskörper, auch solche die nicht vom Feuerwerksverbot betroffen sind.
Ausgenommen vom Verbot sind Gas- und Elektrogrills auf festem Untergrund und unter permanenter Aufsicht, da hierbei kein Funkenflug entsteht. Ausserhalb des Siedlungsraums sind zudem Kochmöglichkeiten mit Holz innerhalb von Gebäuden erlaubt, sofern diese feuerpolizeilich abgenommen sind; dies gilt jedoch nicht auf Sitzplätzen und Terrassen.
Das Feuerverbot gilt bis auf Widerruf. Die aktuelle Gefahrenkarte des Kantons Graubünden kann hier eingesehen werden.