Absolutes Feuerverbot ausserhalb des Siedlungsgebiets

Aufgrund der anhaltend trockenen Witterung besteht ausserhalb des Siedlungsgebiets der Gemeinde Surses ab dem 28. Juli 2026 absolutes Feuerverbot. Das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Graubünden stuft die Gefahrenlage entsprechend ein; die aktuelle Gefahrenkarte kann hier eingesehen werden.

Absolutes Feuerverbot ausserhalb des Siedlungsgebiets

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gilt in der Gemeinde Surses ab Dienstag, 28. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet ausserhalb des Siedlungsraums. Der Siedlungsraum umfasst alle rechtskräftigen Bauzonen sowie nicht eingezonte, vollständig von Bauzonen umschlossene Flächen.

Das Feuerverbot gilt auch für fest eingerichtete Feuerstellen sowie für Maiensäss-Gebiete und Alphütten. Ebenfalls verboten sind Höhenfeuer sowie das Abbrennen jeglicher Feuerwerkskörper, auch solche die nicht vom Feuerwerksverbot betroffen sind.

Ausgenommen vom Verbot sind Gas- und Elektrogrills auf festem Untergrund und unter permanenter Aufsicht, da hierbei kein Funkenflug entsteht. Ausserhalb des Siedlungsraums sind zudem Kochmöglichkeiten mit Holz innerhalb von Gebäuden erlaubt, sofern diese feuerpolizeilich abgenommen sind; dies gilt jedoch nicht auf Sitzplätzen und Terrassen.

Das Feuerverbot gilt bis auf Widerruf. Die aktuelle Gefahrenkarte des Kantons Graubünden kann hier eingesehen werden.

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