Meldung von Hunden und Hundesteuer 2025
Das Halten von Hunden, jeder Halterwechsel sowie das Ableben von Hunden sind der Gemeinde innert 10 Tagen zu melden. Wir ersuchen alle Hundehalterinnen und Hundehalter, welche ihren Hund oder allfällige Änderungen noch nicht gemeldet haben, dies bis spätestens 20. Februar 2025 nachzuholen.
Für jeden über drei Monate alten Hund, welcher auf Gemeindegebiet gehalten wird, ist gemäss Art. 11 des Steuergesetzes der Gemeinde Surses (StGS) eine Steuer zu entrichten. Die Hundesteuer für das Jahr 2025 wird im März aufgrund der den Einwohnerdiensten vorliegenden Daten in Rechnung gestellt. Sie beträgt für den ersten Hund CHF 100.00 und für jeden weiteren im selben Haushalt gehaltenen Hund CH 200.00 pro Jahr (Art. 14 StGS). Polizeihunde, Lawinen- und Flächensuchhunde, Blindenführ- und Gehörlosenhunde, Schweisshunde des BSC mit gültiger Nachsuche-Bewilligung sowie geprüfte und registrierte Herdenschutzhunde sind von den Steuern befreit (Art. 13 StGS).
Gestützt auf die eidg. Tierseuchenverordnung (TSV, SR 916.401) müssen zudem alle in der Schweiz lebenden Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet und bei der nationalen Datenbank zur Registrierung von Hunden in der Schweiz (www.amicus.ch) registriert sein. Es liegt in der Verantwortung der Hundehalterin und des Hundehalters, die Daten aktuell zu halten.
Bei dieser Gelegenheit ersuchen wir die Hundehalterinnen und Hundehalter sicherzustellen, dass Mensch und Tier durch die Hunde in keiner Art und Weise gefährdet oder belästigt werden und den Hundekot jeweils zu beseitigen und in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Besten Dank für das Verständnis.
Wir bitten um Kenntnisnahme. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Einwohnerdienste gerne zur Verfügung (Tel. 081 659 11 60).
Tinizong, 21. Januar 2025, Gemeindekanzlei Surses