Alp-, Weide- und Flurgesetz der Gemeinde Surses

Flurverbot (Einfluss auf Vegetation)

  • Dritte dürfen ohne Erlaubnis des Bewirtschafters die Vegetation und das Erntegut nicht beeinflussen oder schädigen.
  • Während der Vegetationsperiode ist es Drittpersonen und Tieren untersagt, fremde Fluren zu betreten bzw. zu befahren. Dies gilt vom 1. Mai bis 31. Oktober für alle landwirtschaftlich genutzten Flächen (Artikel 6 des Alp-, Weide- und Flurgesetzes der Gemeinde Surses).

Der Gemeindevorstand fordert alle auf, diesem Flurverbot Folge zu leisten. Widerhandlungen gegen das oben erwähnte Gesetz werden mit Busse bis Fr. 5‘000.00 geahndet.

Tinizong, 30. April 2024                                            Gemeindevorstand Surses

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