Urnenabstimmung vom 18. Juni 2023

Eidgenössische Vorlagen

  • Bundesbeschluss vom 16. Dezember 2022 über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen);
  • Bundesgesetz vom 30. September 2022 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KIG);
  • Änderung vom 16. Dezember 2022 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz).

Kantonale Vorlagen
Auf kantonaler Ebene stehen am 18. Juni 2023 keine Sachvorlagen zur Abstimmung

Kommunale Vorlage

  • Genehmigung der Teilrevision Gemeindeverfassung der Gemeinde Surses


Die Urne wird wie folgt aufgestellt:
Gemeindehaus, Veia Cantunala 57, Tinizong

  • vom 12. bis 16. Juni, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten
  • am Sonntag, 18. Juni von 10.00 bis 10.30 Uhr

Bei eidgenössischen Vorlagen sind alle im Kanton niedergelassenen Schweizerbürger und Schweizerbürgerinnen stimmberechtigt, die am Abstimmungstag das 18. Altersjahr erreicht haben und vom Aktivbürgerrecht nicht ausgeschlossen sind. Stellvertretung ist nicht gestattet.

Das Abstimmungsmaterial wird allen Stimmberechtigten fristgemäss zugestellt. Stimmberechtigte, die dieses fälschlicherweise nicht erhalten, können sich am Schalter der Einwohnerdienste melden, um das Abstimmungsmaterial zu beziehen.

 

Tinizong, 24. Mai 2023                                               Gemeindekanzlei Surses

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