Vogelgrippe: Massnahmen per 1. Mai 2023 aufgehoben

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hat sämtliche Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe per 1. Mai 2023 aufgehoben. Damit reagiert es auf den Umstand, dass in den letzten Wochen schweizweit keine Krankheitsfälle bei Wildvögeln mehr aufgetreten sind.

Seuchensituation erfordert weiterhin Wachsamkeit
Weiterhin gilt für Geflügelhaltende eine Meldepflicht. Bei übermässigen Krankheits- oder Todesfällen ist die Tierärztin oder der Tierarzt zu benachrichtigen. Die Registrierung von Geflügelhaltungen – auch für Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren – ist obligatorisch. Geflügelhaltende sind angehalten, sich über die Seuchenlage zu informieren und wenn nötig neue Bestimmungen umzusetzen.


Tinizong, 1. Mai 2023                                     Gemeindekanzlei Surses

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