Bestellung von Fahr- und Parkbewilligung(en) zu Maiensässen oder Landwirtschaftsparzellen auf dem Gemeindegebiet

Die Bestellung ist nur für Eigentümer:innen von Maiensässen (Grundstück mit bewohnbarem Gebäude) bzw. von Landwirtschaftsparzellen (Grundstück mit oder ohne Gebäude – unbewohnbar) per sofort möglich.

Die Bedarfsmeldung pro Parzelle ist auf dem bereitgestellten Formular unter www.surses.ch (Politik & Verwaltung  >  Formulare & Downloads) per E-Mail oder per Post einzureichen. Dabei haben Eigentümer:innen beim Ausfüllen zwischen Maiensässhütte (pro Maiensäss können maximal 3 Bewilligungen bezogen werden) oder einer Landwirtschaftsparzelle (pro Landwirtschaftsparzelle kann maximal 1 Bewilligung bezogen werden) auszuwählen.

Im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz für das Befahren von Feld-, Flur, Wald- und Alpstrassen mit Motorfahrzeugen für die Gemeinde Surses (Vereinheitlichung aller bisher bestehender Gesetze der einzelnen Dörfer) wurde vom Gemeindevorstand eine neue Tarifordnung verabschiedet. Die Gebühr für eine Fahr- und Parkbewilligung für Grundeigentümer ist auf CHF 60.00 pro Bewilligung festgelegt worden.

 

Savognin, 9. März 2023                                          Technische Dienste Gemeinde Surses

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