Bewilligungspflicht für Motorschlitten / Raupenfahrzeuge

Im Hinblick auf den kommenden Winter weist der Gemeindevorstand darauf hin, dass gemäss Art. 78 der eidg. Verkehrsregelverordnung VRV Ausnahmefahrzeuge (wie z.B. Motorschlitten / Raupenfahrzeuge) nur auf Grund einer schriftlichen Bewilligung auf öffentlichen Strassen verkehren dürfen.

Alle Lenkerinnen und Lenker von Motorschlitten/Raupenfahrzeugen sind daher aufgefordert, die entsprechende Bewilligung bei der Gemeindeverwaltung einzuholen. Das hierzu notwendige Gesuchsformular des Strassenverkehrsamts Graubünden «Antrag um Erteilung einer Sonderbewilligung für Raupenfahrzeuge» ist auf www.surses.ch (Rubrik: Politik&Verwaltung > Formulare&Downloads) verfügbar oder kann am Schalter der Gemeindeverwaltung in Tinizong bezogen werden. Dem Gesuch ist ein Kartenausschnitt mit der eingezeichneten Fahrstrecke beizulegen.

Für die Erteilung der Bewilligungen stützt sich die Gemeinde Surses auf die Gesetzgebungen und Handhabungen der ehemaligen Gemeinden, da noch kein harmonisiertes Gesetz für die Gemeinde Surses vorliegt. Die Erarbeitung eines solchen Reglements ist vorgesehen. Aus diesem Grund ist die Gemeindebewilligung nur für die Wintersaison 2022/23 gültig. Gemäss geltender Gesetzgebung der ehemaligen Gemeinden Cunter, Marmorera und Tinizong-Rona wird für diese ehemaligen Gemeindegebiete keine Bewilligung für Motorschlitten / Raupen-fahrzeuge erteilt.

Die Anträge können per E-Mail eingereicht werden an info@surses.ch oder per Post an Gemeindeverwaltung Surses, Einwohnerdienste, Veia Cantunala 57, 7453 Tinizong. Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen der Einwohnerdienste zur Verfügung (Telefon: 081 659 11 60).

Widerhandlungen gegen die VRV werden von der Kantonspolizei geahndet. Die Polizei ist vom Gemeindevorstand angewiesen worden, vermehrt Kontrollen der Motorschlitten durchzuführen.

 

Tinizong, 15. November 2022                             Gemeindevorstand Surses

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