Aufhebung der Maskenpflicht an bestimmten Stellen in Savognin und Bivio

Die erlassene Massnahme der Gemeinde Surses in belebten Fussgängerbereichen in Savognin und Bivio eine Gesichtsmaske (Mund- und Nasenschutz) zu tragen, wird per sofort aufgehoben. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es entlang der Hauptstrasse in Savognin und im Zentrum in Bivio nicht zu den befürchteten Menschenansammlungen kam.

Die vom Gemeindeführungssstab Surses im Dezember erlassene Maskenpflicht für die Bereiche entlang der Hauptstrasse in Savognin und im Dorfkern von Bivio ab Posthaltestelle und ab Hotel Post zu den Liftanlagen wird per sofort aufgehoben. Die Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen und Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben, einschliesslich Märkten, sowie in Wartebereichen von Bus und Bergbahnen und an Haltestellen des öffentlichen Verkehrs gilt jedoch unverändert.

Grundsätzlich gilt weiterhin: Tragen Sie immer eine Maske, wenn Sie den Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht einhalten können und kein physischer Schutz vorhanden ist. Mit physischem Schutz ist zum Beispiel eine Trennwand gemeint. Das Tragen einer Maske im Alltag dient in erster Linie zum Schutz von anderen Personen.

Die Maskenpflicht gilt für Personen ab 12 Jahren. Die Eigenverantwortung der Bevölkerung und Gäste und der gegenseitige Respekt stehen im Mittelpunkt. Die Bevölkerung und Gäste im Surses sind angewiesen, die Massnahmen zur Gewährleistung der Abstands- und Hygienemassnahmen einzuhalten.

Auskunft:

Leo Thomann, Gemeindepräsident (E-Mail: leo.thomann@surses.ch, Tel. 079 405 96 73)

Tinizong, 09.02.2021

 

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