Schulrat
Der Schulrat besteht aus fünf Mitgliedern. Er setzt sich aus dem zuständigen Departementsvorsteher und vier weiteren von der Urnengemeinde gewählten Mitgliederinnen/Mitgliedern zusammen.
Der Schulrat leitet und beaufsichtigt die Schule in strategischen Fragen und vollzieht die kantonale und kommunale Schulgesetzgebung.